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Berufsunfähigkeitsversicherung: Tarifwechsel - Wechsel einer BU Versicherung
Viele unserer Kunden hatten bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung als sie zu uns kamen. Häufig stellt sich jedoch heraus, dass die gewählten Tarife im Marktvergleich sehr teuer sind und oft auch noch ein qualitativ schlechtes Bedingungswerk hatten. Viele stellten sich daher die Frage, ob ein Tarifwechsel möglich und sinnvoll ist. 
Beitragsersparnis
Wer von einem schwachen und teuren Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarif zu einem besseren und günstigeren BU-Tarif wechseln möchte, kann dies in der Regel tun, was auch aus finanzieller Sicht oft sinnvoll ist. Anders als bei einer Lebens- oder Rentenversicherung (z.B. Rüruprente), bei deren Wechsel oder Kündigung unter Umständen Kapital vernichtet wird, kann dieses bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht passieren, da es sich - vergleichbar wie bei einer KFZ Versicherung - um eine reine Risikoversicherung handelt und kein Kapital aufgebaut wird.
Bei Kombiverträgen wo der Berufsunfähigkeitsschutz häufig an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist, (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ), ist die Kündigung des gesamten Produktes in den meisten Fällen nicht anzuraten. Es besteht aber häufig die Möglichkeit, die BUZ aus dem Kombivertrag herauszunehmen und zu beenden, und die Hauptversicherung, also die Lebens- oder Rentenversicherung weiterlaufen zu lassen. Der Berufsunfähigkeitsschutz kann dann bei einem anderen Anbieter günstiger (und oft auch mit besseren Bedingungen) abgeschlossen werden.
Vorsicht bei neuen Erkrankungen
Neben der finanziellen Seite eines Tarifwechsels bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man unbedingt den gesundheitlichen Aspekt beachten. Denn wenn ein BU-Vertrag in jungen Jahren abgeschlossen wurde, in denen der Versicherungsnehmer sich bester Gesundheit erfreute, sich dann im Laufe der Zeit aber einige Beschwerden oder Erkrankungen ergeben
haben, z.B. im Rückenbereich oder im Herz- / Kreislaufsystem, ist die reibungslose Annahme eines BU-Antrags eher schwierig. Vermutlich kommt es zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrags.
Jedoch kann jeder Versicherungsnehmer zumindest versuchen, an einen neuen und besseren Tarif zu gelangen. Jedoch sollte man unbedingt beachten, dass man den alten Berufsunfähigkeitsversicherung-Vertrag erst nach der Antragstellung für den neuen Tarif und erst nach der (zufriedenstellenden) Annahmeerklärung der Gesellschaft kündigt. Wer dies nicht beachtet, riskiert, plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Dies kann passieren, wenn der alte Vertrag gekündigt wird, der neue BU-Tarif aber aufgrund einer Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande kommt und die alte Gesellschaft das durch die Erkrankungen entstandene erhöhte BU-Risiko nicht mehr tragen muss.