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Berufsunfähigkeitsversicherung - Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann häufig von einem Versicherungsnehmer nicht abgeschlossen werden, da die Versicherungsgesellschaft den Antrag ablehnt oder einen Risikozuschlag in einer Höhe erhebt, in der er für den Antragsteller unbezahlbar ist.
Gründe hierfür können sein:
- Beschwerden oder Vorerkrankungen wie bspw. Allergien, Bandscheibenprobleme, psychische Leiden etc.
- gefährliche Hobbies wie z.B. Fallschirmspringen, Bergsteigen, Kampfsport etc.
- aus Sicht der Versicherungsgesellschaft "riskante" Berufsbilder, wie z.B. Stuntman, Bodyguard, Sänger, Schriftsteller, Fluglotsen etc.
Wenn sich also kein BU-Angebot oder nur eines zu sehr hohen Preisen findet, kann man manchmal auch sinnvoll auf Alternativen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung ausweichen.
Dread Disease Versicherung |
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Bei festgelegten schweren Erkrankungen (wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall usw.) sichern die Dread Disease Versicherung, im Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Einmalzahlung zu, welche unabhängig von einer evtl. bestehenden Berufsunfähigkeit sofort bei Diagnosestellung einer schweren Erkrankung ihre Leistungen erbringt. Nähere Informationen zu dieser Versicherungsform finden Sie auf der Dread Disease Informationsseite.
Grundfähigkeitsversicherung |
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Die Grundfähigkeitsversicherung deckt körperliche, jedoch keinerlei psychische Leiden ab. Sind bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Stehen etc. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit verloren gegangen, tritt der Leistungsfall ein und die Versicherung zahlt eine monatliche Rente aus. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung kann man eine Grundfähigkeitsversicherung auch abschließen, wenn bereits Krankheiten bestehen, der Versicherungsnehmer einen "riskanten" Beruf hat oder wenn man risikoreiche Sportarten in der Freizeit ausübt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald man keinen Beruf mehr ausüben kann. Als erwerbsunfähig gilt jeder, der "für voraussichtlich 3 Jahre außerstande ist, mehr als 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben." Das bisherige Einkommen, die bisherige Lebensstellung und die Kenntnisse und Fähigkeiten bleiben bei dieser Definition jedoch unberücksichtigt.
Wer also seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber dafür eine körperlich weniger belastende Tätigkeit, bekommt keine Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt, egal ob er eine andere Tätigkeit ausüben will oder er eine entsprechende Stelle findet.
Die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit ist deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zur Berufsunfähigkeit weit seltener eintritt.
Unfallversicherung |
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Diese, sehr löchrige Deckung ist die günstigste Absicherung der Arbeitskraft. Berufe, die gegen Berufsunfähigkeit nur sehr schwer versicherbar sind (z.B. Stuntmen, Bodyguards, Fluglotsen) können bei einer Unfallversicherung mit eingeschlossen werden. Bei Antragsstellung kann entschieden werden, ob eine monatliche Zahlung im Leistungsfall erfolgen soll (sog. Unfallrente), eine Einmalzahlung oder beides.