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Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesetzliche Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit der Rentenreform wurde 2001 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle Menschen abgeschafft, wenn sie nach dem 02.01.1961 geboren sind. Besonders betrifft das diejenigen von den Jüngeren, welche durch eine gute Ausbildung und Anstellung viel zu verlieren hätten, sollte sie ihre Gesundheit zur Aufgabe des Berufs zwingen. Nur wer keiner Arbeit mehr nachgehen kann bekommt die Erwerbsminderungsrente.
Die neue Erwerbsminderungsrente ab 2001 |
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Unterschieden wird zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), wovon die halbe EM-Rente jeder erhält, der über 3 und bis zu 6 Stunden arbeiten kann. Die volle EM-Rente kann nur erhalten werden, wenn man überhaupt keine Tätigkeit mehr als 3 Stunden täglich ausüben kann. Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, wird bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit noch nach der alten Regelung behandelt, und man erhält nur die halbe EM-Rente. Die BU-Rente oder EM-Rente erhalten alle, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten hatten und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllten. Hier spielt das Lebensalter keine Rolle.

Quelle: Sozialgesetzbuch VI. §§ 43, 67, 93, 94, 96a, 240, 241
Steuerliche Verschlechterung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente |
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Seit 2005 wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente steuerlich wie die gesetzliche Altersrente behandelt, wodurch die Versteuerung deutlich höher ist als früher. Wie viel der Rente versteuert wird ist abhängig vom Jahr der ersten Rentenzahlung, denn wer im Jahr 2005 das erste Mal eine Erwerbsminderungsrente erhielt, muss dauerhaft 50% versteuern. EM-Renten die vor 2005 begonnen wurden, werden dauerhaft mit 50% versteuert. Ab 2006 müssen die Betroffenen 52%, ab 2007 54%, ab 2040 100% der EM-Rente versteuern.
Steuerliche Behandlung der privaten Berufsunfähigkeitsrente |
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Bei den privaten Berufsunfähigkeitsrenten hat sich steuerlich nichts geändert, denn hier gilt nach wie vor die günstige Ertragsanteilbesteuerung, abhängig von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente. Wenn die Laufzeit kürzer, ist auch der Ertragsanteil geringer.
Anwendung von Hartz IV bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente |
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Bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente verfügt der Versicherte über regelmäßige Einkünfte. Anders als bei Empfängern staatlicher Hilfen (Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II), welche ihr privates Vermögen erst verbrauchen müssen, bevor sie sozialen Leistungen erhalten, muss dies ein Bezieher einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nicht. Außerdem zahlt die Versicherungsgesellschaft unabhängig davon, was der Partner verdient und welche Einkommensquellen man neben der Rente hat. Leistungen aus einer privaten Versicherung sind dem Versicherungsnehmer vertraglich zugesichert. Die soziale Absicherung in der Zukunft ist allerdings nicht bekannt.