Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern | Tipps & Informationen 2024

Steuerliche Absetzbarkeit Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – Steuerliche Absetzbarkeit der BU Beiträge – Die BU-Rente muss versteuert werden

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige die Beiträge als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung angeben, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann. Allerdings hängt die Absetzbarkeit der Beiträge davon ab, ob der steuerliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erreicht ist oder nicht.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich je nach Art des Vertrags unterscheiden. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständiger Vertrag abgeschlossen wurde, gelten andere Bedingungen als bei einem Zusatzbaustein zu einer anderen Versicherung. Ebenso können unterschiedliche steuerliche Regelungen bei einer Absicherung im Rahmen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge gelten.

BU Beiträge steuerlich absetzen & Versteuerung der BU im Leistungsfall

Bei Rentenleistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung muss der steuerpflichtige Ertragsanteil versteuert werden. Die Höhe der Besteuerung hängt von der Rentendauer ab.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Entscheidung für einen bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nicht von steuerlichen Vorteilen abhängig gemacht werden sollte. Ausschlaggebend sollten die individuelle Situation und die Leistungen des Vertrags sein. Es kann hilfreich sein, sich von einem Berater unterstützen zu lassen.

Wenn die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angegeben werden sollen, müssen sie unter “Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen” in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt die Versicherungsbeiträge nicht erstattet, sondern lediglich das zu versteuernde Einkommen mindert. Aufgrund der jährlichen Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist es jedoch selten, dass die Kosten für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich relevant sind. Arbeitnehmer und Beamte haben eine Höchstgrenze von 1.900 €, während Selbstständige bis zu 2.800 € absetzen können.

Steuerliche Unterschiede zwischen SBU und BUZ

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag oder auch als Zusatzbaustein im Rahmen einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden. Beiträge zur selbständigen BU-Versicherung (SBU) können als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern der steuerliche Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Es gelten jährliche Höchstgrenzen von 1.900 € für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 € für Selbständige. Allerdings sind auch Beiträge für andere Versicherungen wie Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung in den Höchstsätzen für Vorsorgeaufwendungen enthalten, weshalb eine individuelle Prüfung der Abzugsfähigkeit notwendig ist.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist ausschließlich zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gedacht und kann als Zusatzbaustein zur Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Der Beitragsteil der BUZ-Versicherung kann ebenso wie bei der SBU als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Im Rahmen einer BasisRente, auch bekannt als Rürup-Rente, kann ebenfalls eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erfolgen. Hierbei sind die Beiträge zur BasisRente insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Für das Jahr 2024 können bis zu 100% von 26.528 Euro bei Einzelveranlagung und bis zu 100% des Höchstbetrags von 53.056 Euro bei Zusammenveranlagung als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Dabei müssen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung berücksichtigt werden.

Informationen zur BU-Versicherung in der Steuererklärung

Die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können in der Steuererklärung als “weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen” angegeben werden und sich somit steuermindernd auswirken.

Für Arbeitnehmer gilt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von der maximalen Höchstgrenze von 1.900 € für weitere Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden müssen, um die Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge zu ermitteln. Entsprechend lautet die Formel: 1.900 € minus jährliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung = steuerlich absetzbare Beiträge.

Für Selbständige gilt eine analoge Formel mit einer maximalen Höchstgrenze von 2.800 € für weitere Vorsorgeaufwendungen.

Allerdings übersteigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei einem Bruttoeinkommen von etwa 2.000 € monatlich den absetzbaren Höchstbetrag für Arbeitnehmer.

Ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig oder steuerfrei?

Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Steuersatz und der Dauer der Rentenzahlung ab.

Ist das zu versteuernde Einkommen nicht höher als der Grundfreibetrag von 10.908 € (für Einzelpersonen) bzw. 21.816 € (für Ehepartner) im Jahr 2024, bleibt die Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.

Ertragsanteil und Rentendauer der Berufsunfähigkeitsrente

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils an der Berufsunfähigkeitsrente hängt von der Rentendauer ab. Nach einem Jahr ist die Rente noch steuerfrei, danach steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich an.

Die steuerpflichtige Höhe des Ertragsanteils bei einer Berufsunfähigkeitsrente variiert abhängig von der Dauer der Rentenzahlung. Hier ein Beispiel:

  • 1 Jahr: 0 Prozent
  • 5 Jahre: 5 Prozent
  • 10 Jahre: 12 Prozent
  • 15 Jahre: 16 Prozent
  • 20 Jahre: 21 Prozent

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