Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits­versicherung | Tipps 2024

Das Wichtigste zu den BU Gesundheitsfragen im Überblick

  • Die Gesundheitsprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert ehrliche und wahrheitsgemäße Antworten auf Fragen zu Gesundheitszustand, Beschwerden, Operationen und Erkrankungen der letzten 3-10 Jahre.
  • Schwere Erkrankungen wie HIV, Multiple Sklerose oder Morbus Crohn können zur Ablehnung der Versicherung führen.
  • Ein Leistungsausschluss aufgrund einer Erkrankung kann unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden, wenn der Vertrag einen “Leistungsausschluss mit Prüfoption” enthält.
  • Versicherungsbegriffe wie Krankheit, Störung und Beschwerden haben im Kontext der Gesundheitsfragen unterschiedliche Bedeutungen.
  • Einige Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, die jedoch Leistungseinschränkungen mit sich bringen können.
  • Bei der Gesundheitsprüfung sollten alle relevanten Informationen angegeben werden, um keinen Versicherungsschutz zu verlieren.
  • Die Fragen der Gesundheitsprüfung variieren je nach Versicherer und Tarif, sollten jedoch stets wahrheitsgemäß beantwortet werden, um eine reibungslose Abwicklung im Leistungsfall sicherzustellen.

Wie läuft eine Gesundheitsprüfung bei einem BU Antrag ab?

BU Versicherung Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits­versicherung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden

Im Rahmen des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden Fragen zu aktuellen oder vergangenen Beschwerden, Störungen, Operationen, Infektionen, Medikamenteneinnahme und Erkrankungen gestellt, um die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers zu ermitteln. Die Gesundheitsprüfung erfolgt durch das Ausfüllen eines Fragebogens im Rahmen des Antrags auf Versicherungsschutz und betrifft den Zeitraum der letzten 3-10 Jahre. Bestimmte schwere Erkrankungen wie HIV, Multiple Sklerose, Morbus Crohn oder Rheuma können dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird.

Wenn der Antragsteller eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Leistungsausschluss aufgrund einer Erkrankung abgeschlossen hat und diese später ausheilt, kann unter bestimmten Bedingungen der Ausschluss wieder aufgehoben werden. Der Vertrag muss einen “Leistungsausschluss mit Prüfoption” enthalten, damit eine erneute Überprüfung nach der Heilung beantragt werden kann, um den Ausschluss zu entfernen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal und frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Vertrags.

Klarstellung von Versicherungsbegriffen in Bezug auf die Gesundheitsfragen

Im Versicherungsbereich ist es wichtig, genau auf die Formulierungen in den Unterlagen und Fragen des Versicherers zu achten, um die Fragen korrekt beantworten zu können. Die Begriffe Krankheit, gesundheitliche Störung oder Beschwerden beschreiben ähnliche Dinge, jedoch haben sie im Kontext der Versicherungen unterschiedliche Bedeutungen.

Als Krankheit gilt im Bereich der Versicherungen ein Zustand, der vom Normalzustand abweicht, behandlungsbedürftig ist und auch die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Für die Gesundheitsprüfung müssen auch solche Krankheiten angegeben werden, die diagnostiziert wurden, aktuell aber keine Beschwerden (mehr) verursachen.

Eine Störung ist ein Zustand, bei dem es Abweichungen vom Normalfall gibt, deren Ursache aber nicht unbedingt bekannt sein muss. Eine Störung kann beschwerdefrei sein, wie z.B. bei Unfallfolgen. Auch hier müssen unter Umständen Störungen bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.

Beschwerden sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die psychischer oder körperlicher Natur sein können. Sie sind nicht unbedingt sofort als Störung oder Krankheit zu werten. Auch wenn man nicht beim Arzt war und keine Diagnose gestellt wurde, müssen Beschwerden unter Umständen trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.

Es gibt jedoch auch Krankheiten und Beschwerden, die als harmlos und folgenlos gelten, wie z.B. gelegentliche Kopfschmerzen oder einfache Erkältungen. Bagatellerkrankungen können jedoch relevant werden, wenn sie auffällig häufig auftreten. In diesem Fall müssen sie evtl. doch angegeben werden.

Um bei der Gesundheitsprüfung alle relevanten Informationen anzugeben, sollte man keine eigenen Einschätzungen vornehmen, sondern die gestellten Fragen so genau wie möglich beantworten. Unsere erfahrenen Versicherungsmakler können dabei unterstützen, die Fragen korrekt zu verstehen und die relevanten Informationen zu identifizieren.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Einige Versicherungsanbieter bieten Tarife an, bei denen vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt werden. Diese BU-Tarife richten sich beispielsweise an Personen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35 Jahre), bestimmte Berufsgruppen oder im Rahmen von bestimmten Aktionen.

Allerdings können diese Tarife signifikante Einschränkungen der Leistungen vorsehen, beispielsweise eine Begrenzung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (z.B. nur bis maximal 500,- EUR). Deshalb ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und mit einem erfahrenen Versicherungsmakler zu besprechen, ob sich ein solcher Tarif für den individuellen Bedarf lohnt.

Bei Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, bei der Gesundheitsprüfung alle gefragten Krankheiten und Beschwerden anzugeben. Dabei sollte man lieber zu viel als zu wenig angeben, um letztendlich keine wichtigen Erkrankungen zu verschweigen.

Schließlich entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Relevanz einer Krankheit für die Risikobewertung. Um ein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit zu vermeiden, sollten alle bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Außerdem sollten die Formulierungen der Gesundheitsfragen sorgfältig beachtet werden, da manche Versicherer diese sehr offen stellen.

Am besten lassen Sie sich hierbei von einem erfahrenen Versicherungsmakler  unterstützen und beraten.

Der Fragebogen zur Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Der Zweck dieser Prüfung ist es, das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei der betreffenden Person abzuschätzen. Es ist äußerst wichtig, dass alle Fragen der Gesundheitsprüfung ehrlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Die meisten Menschen empfinden die Gesundheitsprüfung als weniger belastend als erwartet.

Der Prozess der Gesundheitsprüfung besteht in der Regel aus einem Fragebogen, der von der Versicherungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird, sowie möglichen Nachfragen zu spezifischen Angaben. Die Fragen des Fragebogens beziehen sich nur auf die letzten paar Jahre, je nach Art der Erkrankung oder des Arztbesuchs. Beispielsweise geht es bei ambulanten Behandlungen und Arztbesuchen um die letzten drei Jahre, bei psychischen Erkrankungen um die letzten fünf Jahre und bei Operationen und stationären Behandlungen um die letzten zehn Jahre. Krankheiten und Behandlungen, die weiter zurückliegen, sind normalerweise nicht relevant.

Jeder Versicherer bewertet das Risiko individuell und beurteilt Krankheiten und Vorerkrankungen nach verschiedenen Kriterien. Es gibt jedoch einige Vor­erkrankungen und risikoreiche Sportarten, die von Versicherungsunternehmen oft als problematisch eingestuft werden und dazu führen können, dass der Versicherungsschutz abgelehnt oder eingeschränkt wird.

Es kann vorkommen, dass der Versicherer zusätzliche Unterlagen anfordert oder den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet, um spezifische Fragen stellen zu können. Es ist wichtig zu wissen, dass der Versicherer nicht dazu verpflichtet ist, die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen. In manchen Fällen werden erst im Leistungsfall weitere Untersuchungen durchgeführt. Es ist daher ratsam, alle Fragen der Gesundheitsprüfung nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits­versicherung gibt es?

Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits­versicherung sind bspw. folgende:

  • Besteht derzeit ein körperliches Gebrechen, ein Organfehler, eine angeborene Erkrankung, eine Erwerbsminderung, eine Wehrdienstschädigung oder eine Schwerbehinderung? Wenn ja, welches bzw. aufgrund welchen Leidens?
  • Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen:
    • des Herzens oder des Kreislaufs?
    • an Lunge, Bronchien, Zwerchfell?
    • an Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Leber?
    • an Niere, Blase, Prostata, Unterleibsorganen, Brust?
    • des Stoffwechsels?
    • der Blut bildenden Organe, Blut- oder Tumorerkrankungen?
    • durch akute oder chronische Infektionen?
    • der Psyche?
    • des Gehirns oder Nervensystems?
    • der Wirbelsäule, Bandscheiben?
    • der Knochen, Gelenke, Bänder, Muskeln, Sehnen?
    • der Haut, Allergien?
    • der Augen?
    • der Ohren?
  • Wurde in den letzten 5 Jahren eine Versicherung auf Ihr Leben oder für den Fall einer Berufsunfähigkeit von einem Versicherer abgelehnt, zurückgestellt, mit Beitragszuschlag oder mit einer Leistungseinschränkung versehen bzw. angeboten?
  • Haben Sie in den letzten 12 Monaten Zigaretten, Zigarren oder Pfeife geraucht, Schnupftabak oder Kautabak oder sonst Nikotin aktiv zu sich genommen?
  • Nehmen oder nahmen Sie derzeit oder innerhalb der letzten 5 Jahre Betäubungsmittel oder Drogen ein?
  • Sind Sie besonderen Gefahren im Beruf (z.B. Flugrisiko; Umgang mit Chemikalien, radioaktiven Stoffen/Strahlen; Aufenthalt in Krisengebieten), bei Sport oder Hobby (z.B. Flugsport/Drachenfliegen/Fallschirmspringen, Rennfahrten, Bergsteigen, Tauchen, Extremsportarten oder sportlichen Wettbewerben) ausgesetzt?
  • Sind bei anderen Unternehmen Versicherungen für den Fall Ihrer Berufsunfähigkeit abgeschlossen oder beantragt?
  • Haben Sie in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder sind solche in den nächsten 12 Monaten beabsichtigt oder ärztlich empfohlen?
  • Reisen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate für länger als 6 Monate in ein außereuropäisches Land?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als zwei Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe (z.B. Krankengymnast, Heilpraktiker, Physiotherapeut)?

Die Fragen werden individuell von jedem Versicherer gestellt und können auch je nach Tarif und Berufsgruppe variieren. Wichtig ist, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, um eine reibungslose Abwicklung im Leistungsfall, also im Falle einer Berufsunfähigkeit zu gewährleisten.

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